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McAucliffe kaže:
Nema ulaska u CH s osobnom,barem ne još...bez putovnice nema ništa...
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nije istina !!!
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
Welche Einreisevoraussetzungen gelten für die Schweiz?
Schweizerinnen und Schweizer haben ein uneingeschränktes Einreiserecht. Es genügt, wenn sie einen Reisepass oder eine Identitätskarte zeigen.
Besitzt die Person kein Reisedokument, wird die Einreise gewährt, wenn die Schweizer Staatsangehörigkeit bewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Das Bundesamt für Migration (BFM) empfiehlt deshalb insbesondere folgende Dokumente mitzuführen:
Fotokopie des gültigen Passes oder der Identitätskarte;
ein abgelaufenes Reisedokument;
ein amtliches Dokument, aus dem die Identität und/oder die Staatsangehörigkeit hervorgeht (z.B. Führerausweis).
Bürgerinnen und Bürger der EU oder des EWR müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:
Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass;
sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/....html#a_faq_18
na stranici švicarskog ureda za imigraciju piše da državljani EU mogu uæi u švicarsku sa osobnom ILI putovnicom,
pogledaj boldano